Honorarwerk +49 176 25799321 Unterlagen senden

Abrechnungsanalyse für FacharztpraxenDermatologie und Orthopädie, auch MVZ und Berufsausübungs­gemeinschaften

Wir finden, was Ihre Praxis leistet, aber nicht abrechnet.

0 € Start · 30 % vom nachgewiesenen Mehrhonorar

Wir werten Ihre Frequenzstatistik je GOP und Ihre GOÄ-Ziffernstatistik aus. Sie erfahren, welche Leistungen fehlen oder zu niedrig abgerechnet sind. Sie prüfen Ihre Dokumentation. Abgerechnet wird nur, was dokumentiert ist.

Telefon +49 176 25799321
E-Mail honorarwerk@gmail.com

Konditionen
Startgebühr0 €
Erfolgshonorarvom nachgewiesenen Mehrhonorar30 %
Vergütungszeitraumaufeinanderfolgend4 Abrechnungsquartale
Feste Vergütungkein FixpreisKeine
Ohne MehrhonorarKeine Vergütung
Die Messung am Beispiel einer Maßnahme Leistungen je 100 Behandlungsfälle, acht Quartale. Schema ohne echte Werte.
  • Basisquartale. Die vier Quartale vor dem Start. Daraus bilden wir den Durchschnitt je 100 Behandlungsfälle.
  • Referenzwert. Der Durchschnitt je 100 Behandlungsfälle aus den Basisquartalen. Mehr Patienten allein ergeben deshalb kein Mehrhonorar.
  • Mehrmenge. Nur was darüber liegt. Für sie zählt das Honorar, das tatsächlich ausgezahlt wurde. Davon erhalten wir 30 %.

VerfahrenVier Schritte

Vom Honorarbescheid zur vollständigen Abrechnung.

Ihr Team liefert Zahlen, die es schon hat. Die Auswertung machen wir. Was Sie umsetzen, entscheiden Sie.

  1. Zahlen senden

    GOÄ-Ziffernstatistik je Monat, Honorarbescheid-Übersicht und Frequenzstatistik je GOP der letzten vier Quartale. Ohne Patientendaten und ohne Zugang zu Ihrem PVS.

  2. Auswertung

    Wir rechnen jede GOP und jede GOÄ-Ziffer auf 100 Behandlungsfälle um. Bei der GOÄ sehen wir uns auch den Steigerungsfaktor an. Sie erhalten eine schriftliche Liste: welche Ziffer, welche Leistungslegende, wo Sie nachsehen sollten.

  3. Ihre Prüfung

    Sie prüfen Ihre Dokumentation und entscheiden, was Sie umsetzen. Die Maßnahmen halten wir schriftlich fest. Nur diese Maßnahmen zählen später.

  4. Abrechnen und messen

    Sie rechnen selbst ab, wie bisher. Abgerechnet wird nur, was dokumentiert ist. Nach jedem Honorarbescheid messen wir das Mehrhonorar je Maßnahme, vier Abrechnungsquartale lang.

Was wir prüfenEBM und GOÄ

Zwei Gebührenordnungen, zwei Statistiken.

KasseGKV nach EBMPrivatnach GOÄ
GrundlageFrequenzstatistik je GOP und Honorarbescheid der KVGOÄ-Ziffernstatistik aus Praxissoftware oder Verrechnungsstelle
Was wir suchenLeistungen, die Ihre Praxis erbringt, aber selten oder gar nicht abrechnet. Wir rechnen jede GOP auf 100 Behandlungsfälle um.Fehlende Ziffern und Steigerungsfaktoren, die unter dem liegen, was Ihre Dokumentation trägt.

VergütungErfolgshonorar

Wir verdienen nur, wenn Ihre Praxis mehr Honorar erhält.

30 %

vom nachgewiesenen Mehrhonorar, in vier aufeinanderfolgenden Abrechnungsquartalen. Danach gibt es keine laufende Bindung.

So rechnen wir je Maßnahme

Aus den vier Quartalen vor dem Start, den Basisquartalen, bilden wir für jede vereinbarte Maßnahme den Durchschnitt: abgerechnete Leistungen je 100 Behandlungsfälle. Das ist der Referenzwert. In jedem Abrechnungsquartal gilt dann:

  1. Referenzmenge=Referenzwert × tatsächliche Behandlungsfälle ÷ 100
  2. Mehrmenge=abgerechnete Anzahl − Referenzmenge, mindestens null
  3. Mehrhonorar=was für die Mehrmenge tatsächlich ausgezahlt wurde: Kasse laut Honorarbescheid, privat laut Zahlungseingang

Bei GOÄ-Maßnahmen zum Steigerungsfaktor zählt der Teil der eingegangenen Zahlungen, der auf den höheren Faktor entfällt. Bei GOÄ-Mengen bilden wir den Referenzwert aus den Privatfällen. Die Berechnung legen wir je Maßnahme offen, mit Referenzwert, Mehrmenge und Betrag.

Zum Nachrechnen

Rechenbeispiel mit runden Zahlen. Keine echte GOP, keine typischen Werte. Setzen Sie eigene Zahlen ein.

je 100 Fälle
im Abrechnungsquartal
im Abrechnungsquartal
laut Honorarbescheid oder Zahlungseingang
€

Erhöhen Sie die Behandlungsfälle: Die Referenzmenge steigt mit, die Mehrmenge sinkt.

Ergebnis des Rechenbeispiels
Referenzmenge8 × 1.500 ÷ 100120
Mehrmenge150 − 12030
Mehrhonorar30 × 20 €600 €
Bleibt bei Ihnen, 70 %420 €
Anteil Honorarwerk, 30 %180 €

Was nicht zählt

  • Mehr PatientenDie Referenzmenge wächst mit der Fallzahl.
  • Der GesamtumsatzEinen Vergleich des Gesamtumsatzes gibt es nicht. Es zählen nur schriftlich vereinbarte Maßnahmen.
  • BudgetgrenzenWas wegen RLV oder QZV nicht zusätzlich ausgezahlt wurde, zählt nicht.
  • Offene PrivatrechnungenBei der GOÄ zählen nur Zahlungen, die eingegangen sind.
  • Neue RegelnÄußere Effekte wie EBM- oder Punktwertänderungen rechnen wir heraus. Dafür rechnen wir die Basisquartale auf die neuen Regeln um.
  • Kosten und GewinnGemessen wird Honorar. Kosten und Gewinn Ihrer Praxis spielen für die Vergütung keine Rolle.

UnterlagenOhne Konto, ohne Patientendaten

VorschauDer Upload ist noch nicht aktiv. Bis dahin schicken Sie die Unterlagen bitte per Mail an honorarwerk@gmail.com.

Zahlen genügen. Patientendaten brauchen wir nicht.

Laden Sie Ihre Quartalszahlen hier hoch. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit den nächsten Schritten.

Diese Unterlagen brauchen wir
Unterlage, letzte vier QuartaleWoher
GOÄ-Ziffernstatistik je Monatje Ziffer Anzahl, Summe und durchschnittlicher Steigerungsfaktor, Praxis gesamtPraxissoftware oder Verrechnungsstelle
Privatpatienten mit Rechnung je Monatnur die AnzahlPraxissoftware
Honorarbescheid-Übersichtmit Fallzahl und Budget-Übersicht, ohne Anlagen mit Fall- oder VersichertennummernKV-Portal
Frequenzstatistik je GOPAnzahl je GebührenordnungspositionKV-Portal oder Praxissoftware

Bitte nicht schicken

  • Anlagen mit Fall- oder Versichertennummern
  • Regelwerksprotokoll
  • Rechnungskopien
  • Patientenlisten
  • Einzelzeilen-Exporte aus der Praxissoftware
  • Lohnjournale

Wir arbeiten nur mit zusammengefassten Zahlen. Enthält eine Datei doch Patientenangaben, laden Sie sie bitte nicht hoch.

  • Kein Zugriff auf Ihr Praxisverwaltungssystem.
  • Ihre Praxis prüft die eigene Dokumentation.
  • Abrechnung und medizinische Entscheidungen bleiben bei Ihnen.

Unterlagen hochladen

    Datei auswählen und bestätigen, dann senden.

    Wie wir mit Ihren Unterlagen umgehen und wann wir sie löschen, steht in der Datenschutzerklärung.

    FragenKurz beantwortet

    Häufige Fragen

    Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

    Was kostet es, wenn kein Mehrhonorar entsteht?

    Nichts. Es gibt keine Startgebühr und keine feste Vergütung. Ohne Mehrhonorar keine Vergütung.

    Wie messen Sie das Mehrhonorar?

    Je schriftlich vereinbarter Maßnahme, nach der Rechnung im Abschnitt Vergütung. Kasse laut Honorarbescheid, privat laut Zahlungseingang.

    Wer entscheidet, was abgerechnet wird?

    Sie. Wir zeigen, wo es sich lohnt nachzusehen. Ihre Praxis prüft die Dokumentation und rechnet selbst ab. Abgerechnet wird nur, was dokumentiert ist. Auf medizinische Entscheidungen nehmen wir keinen Einfluss.

    Werden vergangene Quartale nachträglich korrigiert?

    Nein, darauf bauen wir nicht. Das Mehrhonorar entsteht in den kommenden Quartalen.

    Was passiert nach vier Quartalen?

    Die Vergütung endet. Es gibt keine laufende Bindung. Das Mehrhonorar aus den umgesetzten Maßnahmen gehört ab dann ganz Ihnen.

    Ersetzen Sie Abrechnungskraft oder Steuerberatung?

    Nein. Wir arbeiten mit Ihrem Team zusammen. Wir erbringen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine medizinischen Leistungen.

    KontaktAntwort innerhalb von zwei Werktagen

    Ein kurzes Gespräch klärt, ob sich die Auswertung für Ihre Praxis lohnt.

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wenn Sie möchten, schicken Sie gleich die Unterlagen der letzten vier Quartale mit. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.